Elternmitwirkung
Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
In der Broschüre des NRW-Schulministeriums zur Elternmitwirkung heißt es: "Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert." (Elternmitwirkung .pdf)
Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG). (Das neue Schulgesetz.pdf)
Außerdem haben Eltern das Recht, von Lehrern/Innen über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Dies geschieht an der Höltingschule an zwei Elternsprechtagen pro Schuljahr und nach Bedarf.
Schulpflegschaft
Die Elternvertreter im Schuljahr 2023/2024:
1a | ||
1b | ||
2a | ||
2b | ||
3a | ||
3b | ||
4a | ||
4b |